Nokia Lumia 920 - Standortbestimmungsmethoden

background image

Standortbestimmungsmethoden

Auf Ihrem Mobiltelefon wird Ihr Standort auf der Karte mithilfe von GPS, GLONASS, A-GPS, WLAN-

Netzwerk-Standortbestimmung oder Mobilfunkortung (Zellen-ID) angezeigt.
Die Verfügbarkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Standortdaten hängen beispielsweise von

Ihrem Standort, der Umgebung und den von Dritten bereitgestellten Informationen ab und können

eingeschränkt sein. In Gebäuden oder unterirdisch sind Standortdaten möglicherweise nicht

verfügbar. In der Microsoft Mobile Datenschutzerklärung finden Sie Angaben zum Datenschutz

bezüglich der Standortbestimmungsmethoden.
Der Netzdienst Assisted GPS (A-GPS) und ähnliche Erweiterungen für GPS und GLONASS rufen

Standortdaten über das Mobilfunknetz ab und wirken unterstützend bei der Berechnung Ihres

aktuellen Standorts.
Für A-GPS und andere GPS- und GLONASS-Erweiterungen müssen möglicherweise kleine

Datenmengen über das Mobilfunknetz übertragen werden. Wenn Sie Datenübertragungskosten

vermeiden möchten, beispielsweise auf Reisen, können Sie die mobile Datenverbindung in Ihren

Telefoneinstellungen ausschalten.
Durch die Standortbestimmung über das WLAN wird die Standortgenauigkeit erhöht, wenn keine

Satellitensignale verfügbar sind, besonders in Innenräumen und zwischen hohen Gebäuden. Wenn

Sie sich an einem Ort befinden, an dem die WLAN-Nutzung eingeschränkt ist, können Sie WLAN in

Ihren Mobiltelefoneinstellungen ausschalten.

Hinweis: In einigen Ländern gelten möglicherweise Einschränkungen für die WLAN-Nutzung. In

der EU dürfen WLAN-Verbindungen mit 5150-5350 MHz beispielsweise nur in Gebäuden

verwendet werden und in den USA und Kanada dürfen WLAN-Verbindungen mit 5,15 bis 5,25 GHz

beispielsweise nur in Gebäuden verwendet werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei den

zuständigen Behörden.

Je nach Verfügbarkeit und Qualität der Satellitenverbindung weist der Tageskilometerzähler nur eine

begrenzte Genauigkeit auf.

© 2014 Microsoft Mobile. Alle Rechte vorbehalten.

83